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Automatik – mit der lizenz zum schalten.
Hier findest du die Antworten zu den häufigsten Fragen zum neuen Führerschein B197.
Die Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug erleichtert dem Fahrschüler die Ausbildung. Die reine Fahrzeugbedienung fällt dem Fahranfänger mit einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter. Wenn die praktische Ausbildung mit einem Automatikfahrzeug beginnt, kann sich der Fahrschüler aufgrund der erleichterten Fahrzeugbedienung viel früher mit der Verkehrsbeobachtung, der Fahrzeugpositionierung, der Geschwindigkeit und der Kommunikation auseinandersetzen.
Wenn der Fahrschüler einen gewissen Teil der Grundausbildung erfolgreich absolviert hat und dann mit einem Schaltfahrzeug die ersten Übungsstunden wahrnimmt, wird ihm das Erlernen des Umgangs mit einem Schaltfahrzeug wesentlich leichter fallen.
Es müssen mindestens 10 Übungsstunden innerhalb der Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden.
Die Fahrschüler müssen sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst mit einem Schaltfahrzeug umgehen können.
Dazu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben; dies ist der pädagogischen Freiheit der Ausbilder überlassen. Für einen Großteil der Fahrschüler wird es sinnvoll sein, wenn die praktische Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug beginnt.
Bei der Testfahrt müssen die Fahrschüler nachweisen, dass sie das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen können.
Die Testfahrt führt entweder der ausbildende Fahrlehrer oder ein anderer Fahrlehrer der Fahrschule durch.
Wenn der Fahrlehrer bei der Testfahrt feststellt, dass der Fahrschüler das Fahrzeug noch nicht sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedient, dann ist man zwar nicht im Sinne einer Prüfung durchgefallen, aber die Testfahrt muss in diesem Fall wiederholt werden. Vorher müssen bei Bedarf weitere Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden.
Die Testfahrt muss auf jeden Fall vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Dem Fahrerlaubnisprüfer ist eine Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass die Testfahrt erfolgreich abgelegt wurde.
Ja. Die dreistellige Schlüsselzahl hat lediglich nationale Bedeutung und dokumentiert, dass die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keine einschränkende Wirkung und ist somit im Ausland ohne Bedeutung.
Zunächst gibt es keinerlei Nachteile. Nach bestandener Prüfung dürfen mit beiden Führerscheinen dieselben Fahrzeuge gefahren werden. Wenn später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben wird, kann es zu Nachteilen kommen.
Wenn man als Inhaber der Führerscheinklasse B 197 z .B. einen BE-Führerschein erwerben möchte und die dazu notwendige praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird, dann dürfen Klasse BE-Züge nur mit automatikgetriebenen Zugfahrzeugen gefahren werden. Deshalb wird die Schlüsselzahl 78 für die Klasse BE eingetragen; das Gleiche gilt für die anderen aufgeführten Führerscheinklassen.
Die praktische Prüfung der Erweiterungsklasse (Aufstiegsprüfung) wird auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt.
Für die Streichung der Schlüsselzahl 197 fehlt bislang eine Rechtsgrundlage.
Ja, das ist möglich. Nachdem die mind. 10 Schaltstunden und eine erfolgreiche Testfahrt absolviert wurden, stellt die Fahrschule die entsprechende Bescheinigung aus. Diese ist der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen; dort wird in den Führerschein die Schlüsselzahl 197 eingetragen.
In Bayern muss vor Ablegen der praktischen Fahrprüfung der Fahrerlaubnisantrag für B197 gestellt worden sein. Dies kann aber während der Ausbildungsphase noch geändert werden – also wenn der ursprüngliche Antrag auf rein B
gestellt wurde, muss dies nicht final sein.
Diese Regelung fällt in die Zuständigkeit der Länder. Für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse sind Fahrstunden grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Wenn die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird und zuvor eine entsprechende Schulung erfolgt ist, kann auch die SZ 197 eingetragen werden.